- Börsenzulassungsverordnung
- Börsenzulassungsverordnung f (BörsenZulVO) RECHT, BÖRSE Stock Exchange Admission Regulation, Exchange Admission Ordinance
Business german-english dictionary. 2013.
Business german-english dictionary. 2013.
Börsenzulassungsverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse Kurztitel: Börsenzulassungs Verordnung Abkürzung: BörsZulV Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
BörsG — Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht rechtsfähige, öffentlich rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für… … Deutsch Wikipedia
Regulierter Handel — Der regulierte Markt (auch EU regulierter Markt) ist ein organisierter Markt sowie ein gesetzlich geregeltes Börsensegment, dessen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten entgegen dem börsenregulierten Freiverkehr gesetzlich geregelt sind.… … Deutsch Wikipedia
Börsengesetz (Deutschland) — Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht rechtsfähige, öffentlich rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für… … Deutsch Wikipedia
Inhaberaktie — Inhaberaktien (engl. bearer shares) sind Wertpapiere, die einen Bruchteil des Grundkapitals an Aktiengesellschaften oder am Kommanditkapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbriefen und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit als… … Deutsch Wikipedia
Regulierter Markt — Der regulierte Markt (auch EU regulierter Markt) ist ein organisierter Markt sowie ein gesetzlich geregeltes Börsensegment, dessen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten entgegen dem börsenregulierten Freiverkehr gesetzlich geregelt sind.… … Deutsch Wikipedia
Prospekt — I. Werbung:Wenige Seiten umfassende Werbeschrift mit überwiegend bildlichen Elementen; häufig als Beilagen verwendet. Gegensatz: ⇡ Supplement. II. Börsenwesen:1. Der vor der Börseneinführung von Wertpapieren im ⇡ amtlichen Markt zu… … Lexikon der Economics
Zulassungsstelle — zu errichtende Kommission, die die ⇡ Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen und im geregelten Markt gemäß § 30 ff. BörsG in einem Zulassungsverfahren zu genehmigen hat. Zusammensetzung/Ernennung: Von den Mitgliedern muss… … Lexikon der Economics